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Ihre Expertin in Versicherungsfragen
Wer fremde Vermögensinteressen wahrnimmt und zum Beispiel beratend oder begutachtend für andere tätig wird, trifft täglich viele Entscheidungen. Ein Fehler kann schnell weitreichende Konsequenzen haben und ein Vermögen kosten – Ihr Vermögen.
Im Dienstleistungssektor tätige Personen und Institutionen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt, denn Vermögenschäden können grundsätzlich nur im Rahmen der vertraglichen Haftung geltend gemacht werden. Hier schützt die Vermögensschaden-Haftpflicht.
Überlassen Sie Ihre betriebliche Existenz nicht glücklichen Umständen. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.